Schützengroschen

Der Schützengroschen ist eine freiwillige Gemeinschaftskasse, an der sich alle Vereinsmitglieder mit einem jährlichen Beitrag von 10 Euro beteiligen können. Wird ein Teilnehmer Schützenkönig, erhält er den gesamten Betrag als Unterstützung für sein Königsjahr. Sollte der König nicht teilnehmen, bleibt das Guthaben in der Kasse und erhöht die mögliche Ausschüttung des folgenden Jahres. Auf diese Weise soll die Gemeinschaft gestärkt, die Tradition gefördert und das Vogelschießen weiter belebt werden.

Idee und Zweck

Der Schützengroschen soll unser Vereinsleben sinnvoll ergänzen. Er stärkt unsere Gemeinschaft und hält die Tradition lebendig. Zugleich bietet er einen zusätzlichen Anreiz für das Vogelschießen. Davon profitieren z.B. jüngere Schützenbrüder oder Throngemeinschaften, für die eine finanzielle Unterstützung eine spürbare Entlastung darstellen kann. Darüber hinaus steht der Schützengroschen für ein solidarisches Miteinander.

Auch wenn die finanziellen Anforderungen eines Königsjahres geringer sind als oft vermutet, kann ein solcher Bonus die Freude am Amt zusätzlich erhöhen, ohne den Charakter der Tradition zu verändern. Der Schützengroschen versteht sich daher nicht als notwendige Voraussetzung, sondern als freiwillige Stärkung der Gemeinschaft.

Entwicklung des Kassenstands

Der Stand der Kasse wird einmal im Jahr auf der Generalversammlung vorgestellt. Ebenso können dort Anpassungen der Ausschüttungsregeln beschlossen werden. Das derzeitige Konzept ist bewusst einfach gehalten, um den Einstieg leicht zu machen und die Struktur klar nachvollziehbar zu halten.

Jetzt teilnehmen

Alle Mitglieder unseres Vereins können hier direkt Ihre Teilnahme erklären. Der Beitrag von 10 Euro pro Jahr wird dann per Bankeinzug über die uns bekannte Bankverbindung eingezogen und auf das separate Schützengroschen-Bankkonto gebucht.

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Bestätigung

Bestimmungen „Schützengroschen St. Michael Marbeck“

§ 1 Zweck und Grundgedanke

Der Schützengroschen ist eine freiwillige Gemeinschaftskasse des Schützenverein St. Michael Marbeck e.V.

Vereinsmitglieder können durch einen jährlichen Zusatzbeitrag teilnehmen. Ziel ist es, Gemeinschaft, Tradition und das Vogelschießen zu stärken.

Die gesammelten Beiträge werden an den Schützenkönig ausgeschüttet, sofern die in dieser Ordnung genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls verbleibt das Guthaben in der Kasse.

§ 2 Teilnahme

(1) Die Teilnahme am Schützengroschen ist freiwillig und steht allen Vereinsmitgliedern offen.
(2) Die Teilnahme erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Verein.

§ 3 Beitrag

(1) Der jährliche Beitrag beträgt 10 Euro.
(2) Der Beitrag wird grundsätzlich per Bankeinzug über die dem Verein bekannte Bankverbindung erhoben.
(3) Teilnehmer, die nach einem bereits erfolgten Bankeinzug und vor dem Schützenfestvorüben dem Schützengroschen beitreten, können den Beitrag einmalig in bar bei den Kassierern entrichten.

§ 4 Anspruch auf Ausschüttung

(1) Anspruch auf Ausschüttung hat der Schützenkönig des jeweiligen Jahres, sofern er Teilnehmer des Schützengroschens ist.
(2) Voraussetzung ist, dass der König spätestens bis zum Schützenfestvorüben vor dem Schützenfest als Teilnehmer geführt wird und der Beitrag vollständig entrichtet ist.
(3) Ist der Schützenkönig kein Teilnehmer oder sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, verbleibt das Guthaben vollständig in der Kasse und erhöht die Ausschüttung des folgenden Jahres.

§ 5 Verwaltung und Bekanntgabe

(1) Der Schützengroschen wird als gesonderte Kasse geführt.
(2) Die Verwaltung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand.
(3) Der Kassenstand wird jährlich auf der Generalversammlung bekanntgegeben.

§ 6 Beendigung der Teilnahme

(1) Die Teilnahme endet, wenn der jährliche Beitrag nicht gezahlt wird.
(2) Die Teilnahme kann jederzeit durch Erklärung in Textform gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand beendet werden.

§ 7 Änderungen und Inkrafttreten

(1) Änderungen dieser Zusatzordnung beschließt die Generalversammlung.
(2) Diese Ordnung tritt nach Beschluss durch die Generalversammlung in Kraft.